Mit dem in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat der Bundesgesetzgeber auf Basis der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbarten Eckpunkte zur Krankenhausreform zahlreiche Änderungen und Neuregelungen namentlich im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vorgenommen.
Wir wollen im Rahmen unserer Veranstaltung zum Krankenhausstrukturgesetz über die neuen gesetzlichen Regelungen und die sich für Krankenkassen ergebenden Folgen informieren und mit Ihnen diskutieren. Den Schwerpunkt werden die für die Ausgaben der Kostenträger bedeutsamen Regelungen bilden. Eingehen möchten wir auch auf die gesteigerte Bedeutung der Krankenhausplanung und ihre Verzahnung mit dem Vergütungsrecht.
Referent
Veranstaltung
Das Krankenhausstrukturgesetz – Neue Regeln auf Bundes-, Landes- und Einzelhausebene und ihre Auswirkungen
Beschreibung
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Berlin
00:00 Uhr
19.04.2016
Kompetenz