In dem Vortrag „Nachhaltigkeitsinformationen – Anlegerhaftung auf dem Sekundärmarkt“ beleuchtete Adrian Bingel vor allem kapitalmarktrechtliche Fragen des Greenwashing. Im Schwerpunkt ging es um die Haftung für unterlassene oder unzutreffende Ad-hoc-Mitteilungen und irreführende Regelberichterstattung, jeweils im Hinblick auf ESG-Informationen.