Der Vortrag setzt sich eingehend mit der Auslagerung der Internen Sicherungspflicht der "Bestellung des Geldwäschebeauftragten" im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG auseinander und beleuchtet die damit verbundenen wesentlichen (haftungs-)rechtlichen Fragestellungen.
