Datenschutz ist kein Tatenschutz - Nachweis von Kündigungsgründen trotz Datenschutz

Jahrestagung Arbeitsrecht 2024

Referent Veranstaltung Jahrestagung Arbeitsrecht 2024 Beschreibung

Beweisverwertung und Sachvortrag im Kündigungsschutzprozess (aktuelle BAG Urteile), Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber, sonstige Anknüpfungspunkte Datenschutz im Arbeitsrecht

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Frankfurt 12:37 Uhr 26.01.2024
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