Deutschland hat mehrere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung und Geschlecht regeln. Nach langer Diskussion hat sich die große Koalition über die Umsetzung der Richtlinien geeinigt. Das Gesetz heißt nicht mehr Antidiskriminierungsgesetz, sondern Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und wird voraussichtlich am 01.08.2006 in Kraft treten. Der Entwurf des Gesetzes sieht u. a. einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht vor. Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird direkten Einfluss auf die betriebliche Praxis und unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit haben. In der Veranstaltung werden die wesentlichen Neuerungen und Folgen für die betriebliche Praxis vorgestellt und Handlungsmöglichkeiten für die Personalverantwortlichen aufgezeigt.
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Stuttgart
00:00 Uhr
12.10.2006
Kompetenz