Abschlussprüferreform und CSR-Richtlinie – gleich zwei wesentliche Neuerungen bringt das Jahr 2016 für das Aktienrecht. Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist am 17. Juni 2016 in Kraft getreten. Es soll die Vorgaben der EU-Abschlussprüferrichtlinie und die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umsetzen und ausführen. Damit enden langjährige Diskussionen über die genaue Ausgestaltung der Umsetzung. Daneben hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 11. März 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer CSR-Richtlinie (Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen) veröffentlicht. Die CSR-Richtlinie muss bis zum 16. Dezember 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden, so dass die neuen Berichtspflichten schon für das Geschäftsjahr 2017 zu beachten sein werden. Erstmals gibt es dann in Deutschland eine Regulierung der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen. Zu diesen und weiteren aktuellen Entwicklungen und Praxisfragen im Aktien- und Kapitalmarktrecht möchten wir uns in der Expertenrunde „Die AG 2017“ austauschen, die als Plattform für einen konstruktiven Fachdialog seit vielen Jahren im Markt etabliert ist. Das Thema Abschlussprüferreform werden wir mit namhaften Wirtschaftsprüfern beleuchten und diskutieren. Unsere Experten aus dem Gesellschaftsrecht werden zur aktuellen Rechtsprechung und über Trends im Aktienrecht referieren und einen Ausblick auf kommende Herausforderungen geben.
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Veranstaltung
Expertenrunde „Die AG 2017“
Beschreibung
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00:00 Uhr
30.09.2016
Kompetenz