Dass gesetzliche Krankenkassen trotz der detaillierten gesetzlichen Vorgaben des SGB auch eine Compliance-Organisation etablieren müssen, entspricht der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Wie die Compliance-Organisation auszusehen hat, ist dagegen von den Aufsichtsbehörden bislang nicht vorgegeben. Die rechtlichen Aspekte sowie die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Organisationsmodelle wurden diskutiert.
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25.02.2021
Kompetenz