Der deutsche Gesetzgeber hat mit der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht nur die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie umgesetzt sondern daneben weitreichende Änderungen im Kartellbußgeldrecht vorgenommen und das Wettbewerbsrecht an neue Herausforderungen durch die digitalisierte Wirtschaft angepasst. Zugleich entwickelt sich die Kartellrechtspraxis auf deutscher wie internationaler Ebene vor allem im Bereich Schadensersatz weiterhin äußerst dynamisch. Die sich hierdurch stellenden Fragen wollen wir im Rahmen unseres Mandantenseminars besprechen.
Wir freuen uns sehr, Herrn Ministerialrat Dr. Armin Jungbluth, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, als Referenten gewonnen zu haben. Dr. Jungbluth wird über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens sowie die wesentlichen Inhalte der 9. GWB-Novelle aus erster Hand berichten. Die Kartellrechtsexperten von Gleiss Lutz werden praktische Fragen erläutern, die sich im Zusammenhang mit der 9. GWB-Novelle, der Digitalisierung der Wirtschaft sowie den zunehmenden Kartellschadensersatzfällen ergeben.
Referent
Veranstaltung
Die 9. GWB-Novelle: Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Kartellrecht
Beschreibung
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Stuttgart
00:00 Uhr
30.06.2017
Kompetenz