Die aktuelle Fassung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ist erst seit gut zwei Jahren in Kraft. Die Anpassung der Vergütungssysteme hat den Instituten seither einige Anstrengungen abverlangt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat nun mit ihren neuen Vergütungsleitlinien deutlich gemacht, dass wesentliche Regelungen der InstitutsVergV nicht mit den europarechtlichen Vorgaben der CRD IV-Richtlinie im Einklang stehen. Daher wird es in diesem Jahr eine Neufassung der InstitutsVergV geben, die die Vorgaben der EBA-Vergütungsleitlinien umsetzen und wiederum erheblichen Anpassungsbedarf mit sich bringen wird.
Wir freuen uns, dass wir zwei hochkarätige Experten für die Diskussion über den künftigen Anpassungsbedarf gewinnen konnten. Herr Bernd Rummel ist Senior Policy Expert im Department Regulation der EBA in London. Er war ganz wesentlich an der Formulierung der EBA-Vergütungsleitlinien beteiligt und wird über die Ziele der Vergütungsregulierung aus Sicht der zuständigen EU Behörde vortragen. Herr Dr. Thorsten Christoffer ist der Vergütungsbeauftragte der Commerzbank AG. Als Vertreter der Praxis wird er von den Herausforderungen bei der Umsetzung der EBA-Vergütungsleitlinien in einem der größten deutschen Institute berichten und erläutern, welche Aspekte in der praktischen Umsetzung besonders kritisch zu beurteilen sind.
Referent
Veranstaltung
Was bringt die InstitutsVergV 2016? – Praktische Auswirkungen der EBA-Vergütungsleitlinien
Beschreibung
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Frankfurt
00:00 Uhr
26.04.2016
Kompetenz