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BAG: Den übergangenen Bewerber im öffentlichen Dienst trifft eine Obliegenheit zur Schadensabwendung durch die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes

BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 192/20

Autoren
Chakrabarti, Josefine
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BAG: Den übergangenen Bewerber im öffentlichen Dienst trifft eine Obliegenheit zur Schadensabwendung durch die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes

BAG, Urteil vom 1.12.2020 – 9 AZR 192/20, in: ArbRAktuell 2021, S. 219

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