Veröffentlichung

BAG: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO - Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

BAG, Urteil vom 25.7.2024 - 8 AZR 225/23

Autoren
Chakrabarti, Josefine
Details
BAG: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO - Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch eine Detektei

BAG, Urteil vom 25.7.2024 - 8 AZR 225/23 2024, S. 543

Weiterleiten
Keep in Touch

Keep in Touch
Gleiss Lutz informiert

Gerne nehmen wir Sie auf unseren Verteiler auf und informieren Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen und Veranstaltungen.

Jetzt anmelden