Am 1. Januar 2024 trat die lang erwartete „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Das MoPeG macht zwar nicht alles neu, sondern ist eine Reform innerhalb des bestehenden Systems. Es bringt aber auch echte Neuerungen, wie etwa das Gesellschaftsregister für die Außen-GbR oder die Einführung des Beschlussmängelrechts im Recht der Personenhandelsgesellschaften. Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Änderungen im Gesetz, die auch für bestehende Gesellschaften ab dem neuen Jahr gelten und Anlass zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen, zur Eintragung ins Gesellschaftsregister oder zu weiteren Maßnahmen geben können.
Wir wollen Ihnen praktische Hinweise geben, um einerseits die Personengesellschaften selbst, aber andererseits auch den Rechtsverkehr auf das neue Recht vorzubereiten. Denn das MoPeG kann sich auch auf Grundstücksgeschäfte, GmbH-Gesellschafterlisten und Aktienregister auswirken.
Derzeit sind steuerrechtliche Änderungsgesetze im Gesetzgebungsverfahren, die im Wesentlichen die Weitergeltung der bisherigen steuerlichen Behandlung trotz der Änderungen des MoPeG sicherstellen sollen. Dies ist allerdings umstritten, so dass unklar ist, inwieweit die derzeitige günstige Steuerrechtslage weiterbestehen wird.
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