Das Inkrafttreten des EEG 2017 steht bevor. Ab dem 1. Januar 2017 gelten völlig neue Spielregeln für die Windenergie-Branche. Bereits in unserem Gesprächskreis im April haben wir über den Systemwechsel gesprochen: Durch Ausschreibungen wird künftig die Förderung von Windenergieanlagen an Land ermittelt.
Im nächsten Gesprächskreis wollen wir uns mit neuen Sonderregelungen befassen, insbesondere mit den Restriktionen im Netzausbaugebiet und der Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Ein weiterer Schwerpunkt werden die wirtschaftlichen Konsequenzen des EEG 2017 für die Onshore-Windbranche sein. Herr Dr. Herrmann von der energiewirtschaftlichen Beratungsgesellschaft enervis wird erläutern, wie das EEG 2017 die Projektbewertung für Onshore-Wind verändert. Er wird die Auswirkungen von Standortgüte, Korrekturfaktoren und Projektkosten auf den Gebotspreis und die Projektwirtschaftlichkeit darstellen und unter dem Motto „Fit für die Auktion“ über neue Geschäftsmodelle für Projektentwickler und Investoren berichten.