ZF Friedrichshafen AG hat am 23. Januar 2020 die Freigabe der EU-Kommission für die Übernahme des Nutzfahrzeugzulieferers WABCO erhalten. Die Freigabe in Phase 1 in Europa erging nach einem intensiven, mehrmonatigen Vorverfahren ohne Auflagen und Bedingungen.
Mit dem Zusammenschluss werden im Nutzfahrzeugbereich die Kompetenzen von ZF und WABCO für die Herausforderungen der Nutzfahrzeugindustrie des 21. Jahrhunderts in den Bereichen autonomes Fahren, Elektrifizierung und Konnektivität gebündelt. Der Kaufpreis für WABCO beträgt rund sieben Milliarden US-Dollar.
Gleiss Lutz koordinierte zudem als Lead Counsel mit einem Team internationaler Kanzleien die Fusionskontrollverfahren in den anderen Jurisdiktionen, in den Anmeldungen erforderlich waren.
Das Kartellrechtsteam von Gleiss Lutz bestand aus: Dr. Matthias Karl (Partner, Federführung), Dr. Philipp Pichler (Counsel), Patrick Grüner (Counsel), Dr. Johannes Hertfelder (Partner), Rhued Gaiser, Alexandra Bruch, Daniela Drixler, Dr. Lukas Aberle, Dr. Matthias Klöpfer, Dr. Juliane Langguth (alle Stuttgart), Kristina Winkelmann (Brüssel, alle Kartellrecht)
Inhouse wurde das Verfahren von General Counsel Dr. Jan Eckert, Dieter Eckhardt (Leiter M&A), Dr. Martin Grabolle (M&A) und Sebastian Windolf (Kartellrecht) begleitet.
Die wettbewerbsökonomische Beratung hat E.CA Economics übernommen: Dr. Rainer Nitsche, Dr. Anselm Mattes, Juri Simons.
Gleiss Lutz begleitet ZF seit vielen Jahren im Kartellrecht und bei Transaktionen, darunter beim Verkauf des Geschäftsfelds Befestigungssysteme & Komponenten, beim Carve-out und Verkauf des Geschäftsfelds Gummi & Kunststoff an einen chinesischen Investor sowie im Rahmen des Mergers von TRW und ZF.