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Übernahme der Alstom-Energiesparte abgeschlossen – Gleiss Lutz begleitet General Electric im Arbeits- und Gesellschaftsrecht in Deutschland

Im Sommer 2014 konnte General Electric ein intensives Bieterverfahren um die Energiesparte des französischen Konkurrenten Alstom für sich entscheiden. Nun hat der US-Konzern die Übernahmen von Alstom-Power und Alstom-Grid für 9,7 Milliarden Euro abgeschlossen. Es handelt sich um die größte je von GE getätigte industrielle Akquisition. Gleiss Lutz beriet General Electric dabei zu allen arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen in Deutschland.  

Die arbeitsrechtliche Beratung durch Gleiss Lutz umfasste insbesondere  die Bereiche Pensionen, Contractual Trust Arrangements (CTA) und Altersteilzeit. Zudem begleitete Gleiss Lutz umfassend gesellschaftsrechtlich insbesondere bei Carve-out-Maßnahmen und Anteilsübertragung in den Sparten Grid und Digital Energy sowie anderen gesellschaftsrechtlichen Fragen.  

GE ist ein globales Technologie-, Service- und Finanzunternehmen mit mehr als 300.000 Mitarbeitern in über 100 Ländern. In Deutschland ist GE an mehr als 50 Standorten mit über 7.000 Mitarbeitern vertreten.  

Für General Electric war das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Stefan Lingemann (Partner, Berlin/Hamburg, Federführung), Dr. Charlotte Beck (Counsel, Berlin, beide Arbeitsrecht); Dr. Fred Wendt, Dr. Urszula Nartowska (beide Partner, Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Maximilian von Rom (Partner, Bank- und Finanzrecht, Frankfurt), Dr. Eva Maria Schweitzer (Berlin), Jörn Christoph Otte (Hamburg, beide Arbeitsrecht).  

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