Mandat

Suhrkamp Verlag mit Gleiss Lutz erfolgreich: Landgericht Berlin weist sofortige Beschwerde gegen den Insolvenzplan zurück – Insolvenzplan ist rechtskräftig

Im Streit um den Insolvenzplan des Suhrkamp Verlags und die darin vorgesehene Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft hat das Landgericht Berlin eine sofortige Beschwerde des Minderheitsgesellschafters Medienholding AG, Schweiz, zurückgewiesen. Das Gericht gab dem Antrag des Suhrkamp Verlages am 20. Oktober 2014 nach § 253 Abs. 4 InsO in allen Punkten statt.  

Damit ist der Insolvenzplan, der bereits am 22. Oktober 2013 von den Gläubigern angenommen wurde, rechtskräftig. Das Insolvenzverfahren kann zeitnah aufgehoben und der Formwechsel von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgesetzt werden.  

Der Beschluss des LG Berlin ist der Schlusspunkt einer Reihe vorangegangener Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzplans: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte frühere Entscheidungen des LG Berlin aufgehoben und die Beschwerde der Medienholding gegen den Insolvenzplan zur nochmaligen Verhandlung an das LG Berlin zurückverwiesen.  

In diesem Zusammenhang hatte der BGH einige umstrittene und praxisrelevante Rechtsfragen geklärt. Insbesondere entschied das oberste Zivilgericht – der Argumentation von Gleiss Lutz folgend –, dass Entscheidungen der Landgerichte nach § 253 Abs. 4 InsO, die wie hier dem Vollzugsinteresse des Schuldners den Vorrang einräumen, nicht mit dem Mittel der Rechtsbeschwerde angegriffen werden können. Wie mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gewollt, werden damit die Möglichkeiten einzelner Beteiligter, den Vollzug eines Insolvenzplans zu behindern, sachgerecht eingeschränkt und das Sanierungsmittel Insolvenzplan wird gestärkt.  

Für den Suhrkamp Verlag ist das folgende Gleiss Lutz-Team tätig: Dr. Andreas Spahlinger (Federführung, Partner, Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart), Dr. Jörn Wöbke (Federführung, Partner, Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg), Dr. Matthias Tresselt (Insolvenzrecht/Prozessführung, Stuttgart), Dr. Daniel Heck (Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Hamburg), Matthias Müller (Gesellschaftsrecht/Insolvenzrecht, Stuttgart), Dr. Burghard Hildebrandt (Partner), Dr. Eva Koch (beide Öffentliches Recht, Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Wulf Goette (Of Counsel, Gesellschaftsrecht, Stuttgart).

Gleiss Lutz hatte im Jahr 2013 den Suhrkamp Verlag bereits bei der Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrages beraten sowie im „Schutzschirmverfahren“ und im anschließenden Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung begleitet.

Weiterleiten