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Pilotverfahren gegen Sammelklagen: HeidelbergCement mit Gleiss Lutz im Streit um Kartell-Schadensersatz auch im Berufungsverfahren erfolgreich

Die auf Sammelklagen spezialisierte belgische Aktiengesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) ist auch in zweiter Instanz mit ihrer Schadensersatzklage gegen sechs Zementhersteller gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Abweisung der Klage durch das Landgericht Düsseldorf aus dem Dezember 2013 bestätigt und die Berufung gegen das Urteil zurückgewiesen. Die CDC hatte Forderungen von Geschädigten des 2004 aufgedeckten Zement-Kartells aufgekauft und einen dreistelligen Millionenbetrag geltend gemacht.    

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat grundsätzliche Bedeutung für weitere anhängige Verfahren der CDC in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Gleiss Lutz ist in dem seit neun Jahren laufenden Verfahren für den Marktführer HeidelbergCement tätig. 

Beide Instanzen folgten in der Urteilsbegründung den wesentlichen Argumenten von HeidelbergCement und Gleiss Lutz und führten aus, dass die ursprünglichen Abtretungen der Forderungen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstießen und deshalb nichtig seien. Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzforderungen verjährt waren und dass das im konkreten Fall praktizierte Modell der CDC sittenwidrig sei. Die Klägerin erwerbe Forderungen und klage diese gegen Erfolgshonorar ein, ohne hierfür eigene Mittel aufwenden zu müssen. Die Zementabnehmer trügen so selbst kein Prozessrisiko und die Klägerin allenfalls ein geringes, weil sie über kein nennenswertes Vermögen verfüge und im Fall des Prozessverlustes die von ihr zu tragenden Prozesskosten, insbesondere die Kostenerstattungsansprüche der Beklagten, nicht vollständig decken könne. Das Kostenrisiko werde damit auf die Beklagten verlagert.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf nicht zugelassen. Die CDC kann hiergegen allerdings Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.    

Für HeidelbergCement sind Dr. Ulrich Denzel (Partner), Dr. Carsten Klöppner, Dr. Miriam Schmidt und Susann Markert (alle Kartellrecht, Stuttgart) tätig.    

Gleiss Lutz hat die Entwicklung kartellrechtlicher Schadensersatzverfahren von Beginn an begleitet und zählt in diesem in Europa noch vergleichsweise jungen Rechtsgebiet zu den führenden Beratern. So beriet die Kanzlei unter anderem:

voestalpine bei Schadensersatzklagen in Zusammenhang mit dem Schienenkartell

IVECO Magirus bei Sammelvergleich mit Kommunen in Zusammenhang mit Forderungen aus dem Löschfahrzeugkartell – erster Kollektivvergleich in Deutschland

ProSiebenSat.1 bei Schadensersatzklagen von RTL 2, MTV und TM-TV im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbung 

Evonik Degussa im bislang größten CDC-Schadensersatzverfahren (Wasserstoffperoxid) vor dem Landgericht Dortmund und dem Europäischen Gerichtshof  

Papierfabrik August Koehler vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren um Selbstdurchschreibepapier (ORWI) – erster Fall zu Schadenersatz wegen Kartellverstößen vor dem BGH und Grundsatzentscheidung zu Klagen mittelbar Geschädigter

Salzhersteller in Zusammenhang mit Forderungen aus dem Streusalzkartell – Vergleiche mit Bund und Ländern sowie Kommunen

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