Gleiss Lutz hat für die gesetzlichen Krankenkassen im Streit mit dem Bundeskartellamt ein wichtiges Grundsatzurteil um die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf gesetzliche Krankenkassen erreicht. Das Hessische Landessozialgericht hat am 15. September 2011 entschieden, dass die sozialversicherungsrechtlich vorgeschriebene Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen auch dann nicht der Wettbewerbsaufsicht durch das Bundeskartellamt unterliegt, wenn es um den „Wettbewerb“ der Krankenkassen um Versicherte geht. Insoweit seien die gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH trotz der Einführung „wettbewerblicher“ Instrumente im deutschen Gesundheitssystem nach wie vor keine Unternehmen im kartellrechtlichen Sinn.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2010 Ermittlungen wegen angeblich kartellrechtswidriger Absprachen zwischen ursprünglich neun gesetzlichen Krankenkassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen eingeleitet. Die Zuständigkeit für die kartellrechtliche Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen sprach das Hessische LSG dem Bundeskartellamt nun jedoch ab. Das Gericht verwies darauf, dass es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage fehle und das Vorgehen des Bundeskartellamtes daher die betroffenen Krankenkassen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletze. Die staatliche Aufsicht über die Krankenkassen sei im Sozialgesetzbuch abschließend geregelt.
Dieser ersten Entscheidung in der Sache ging ein Streit um den zulässigen Rechtsweg voraus. Auch hier konnte Gleiss Lutz bereits die Interessen der Krankenkassen durchsetzen und im September 2010 die rechtskräftige Bestätigung des gewählten Sozialrechtswegs durch das Bundessozialgericht erreichen.
Ob das Bundeskartellamt gegen das Urteil in Revision gehen wird, ist noch offen. Derzeit sind noch mehrere Parallelverfahren bei weiteren Landessozialgerichten anhängig, in denen Gleiss Lutz jeweils die klagenden Krankenkassen vertritt.
Das Gleiss Lutz Team, das in diesen Verfahren tätig ist, besteht aus Dr. Marco König (Healthcare, Stuttgart), Dr. Ulrich Denzel (Partner, Kartellrecht, Stuttgart), Dr. Martin Raible (Partner, Kartellrecht, Düsseldorf, alle Federführung), Dr. Tobias Holzmüller (München), Dr. Jennifer Hattaß, (Stuttgart, beide Kartellrecht), Sarah Merz (Stuttgart) und Birgit Mai (Düsseldorf, beide Healthcare).