In einem Verfahren zum „Kartell der Schienenfreunde“ hat sich der Bundesgerichtshof erstmals mit dem Anscheinsbeweis in Kartellschadensersatzprozessen auseinandergesetzt. Gegenstand der Klage waren Schadensersatzansprüche des Nahverkehrsunternehmen VBK gegen den Schienenhersteller Schreck-Mieves. voestalpine war als Streithelferin der Beklagten an dem Verfahren beteiligt. Unter Zuhilfenahme weitreichender Anscheinsbeweise waren die Schadensersatzansprüche der VBK in erster Instanz dem Grunde nach zugesprochen und durch das Berufungsgericht bestätigt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe nun auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.
Der Bundesgerichtshof verneint in dieser Grundsatzentscheidung, entgegen der jahrelangen Praxis der Instanzgerichte, das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises bei Quoten- und Kundenschutzkartellen, sowohl hinsichtlich des Eintritts eines Schadens als auch hinsichtlich der Kartellbetroffenheit einzelner Erwerbsvorgänge. Der Bundesgerichtshof hat damit die von Gleiss Lutz und den anderen Vertretern der Beklagtenseite vorgebrachte Auffassung bestätigt. Es gebe keinen typischen Geschehensablauf, wonach Kartellabsprachen zur Erzielung höherer Preise führen. Es könne nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass Kartellabsprachen in jedem Einzelfall erfolgreich umgesetzt werden. Die fehlerhafte Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises habe dazu geführt, dass die rechtlich gebotene umfassende Würdigung der Umstände des Sachverhalts durch den Tatrichter unterblieben sei.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde lange erwartet. Es ist ein wichtiger Etappensieg für die beklagten Schienenhersteller. Aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung wird das Urteil des Bundesgerichtshofs auch weit über das Schienenkartell hinaus Einfluss auf Kartellschadensersatzverfahren entfalten.
Für voestalpine ist folgendes Gleiss Lutz-Team um Dr. Ulrich Denzel (Federführung, Partner) und Dr. Carsten Klöppner (Counsel) tätig: Dr. Jennifer Hattaß, Dr. Miriam Schmidt, Andrea Preuße und Dr. Sarah Seiz (alle Kartellrecht, Stuttgart). Vor dem Bundesgerichtshof wurde voestalpine von Herrn Dr. Reiner Hall vertreten.