Gleiss Lutz hat am 15. und 16. März vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde von E.ON gegen den bereits im Jahr 2011 gesetzlich geregelten forcierten Atomausstieg mündlich verhandelt. Der Gesetzgeber hatte insgesamt sieben Kernkraftwerke sofort stillgelegt und sämtlichen Anlagen Produktionsrechte im Umfang von durchschnittlich der 12-fachen Jahresstromerzeugung je Kernkraftwerk entzogen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist hinsichtlich der Komplexität und des Umfangs des Streitstoffs, der Anzahl der Beteiligten und des Gegenstands eines der größten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Auch RWE und Vattenfall haben Verfassungsbeschwerde erhoben.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, inwieweit dieser Eingriff in die Eigentumspositionen von E.ON eine Regelung über eine Entschädigung gebietet. Die verfassungsrechtlich zentrale Frage ist, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine Enteignung oder zumindest eine ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung hinsichtlich der betroffenen Eigentumspositionen handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber zu entscheiden, ob der Gesetzgeber eine entsprechende Kompensationsregelung treffen muss, um den Kernenergieausstieg in dieser Weise grundrechtskonform aufrecht zu erhalten.
Das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nicht vor dem Sommer erwartet. Sollte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden, wäre der Gesetzgeber dazu berufen, das Gesetz gemäß diesen Vorgaben nachzubessern.
Für E.ON waren folgende Gleiss Lutz-Anwälte tätig: Prof. Dr. Christoph Moench (Partner, Öffentliches Recht, Berlin), Prof. Dr. Rupert Scholz (Of Counsel, Öffentliches Recht, Berlin), Prof. Dr. Michael Uechtritz (Partner, Öffentliches Recht, Stuttgart), Dr. Marc Ruttloff (Öffentliches Recht, Berlin).
Prof. Dr. Christoph Moench und Dr. Marc Ruttloff betreuen auch gemeinsam mit Dr. Detlef Schmidt (Partner, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Berlin) und Dr. Micha Pfarr (Zivil- und Wirtschaftsrecht, Berlin) die schadensersatzrechtlichen Amtshaftungsklagen von E.ON wegen der Stilllegung von Kernkraftwerken im Zuge des so genannten Moratoriums.