Im Rahmen der Schadensersatzklagen zum LKW-Kartell, die die Gerichte seit mehreren Jahren beschäftigen, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am vergangenen Mittwoch eine erste viel beachtete Entscheidung getroffen.
Gegenstand des Verfahrens beim Bundesgerichtshof war ein Urteil des OLG Stuttgart aus dem April 2019, das der Klägerin dem Grunde nach Schadensersatzansprüche zugesprochen und sich dabei auf eine weitreichende tatsächliche Vermutung gestützt hatte, wonach die Preise für Lastkraftwagen aufgrund des festgestellten Informationsaustauschs zwischen den LKW-Herstellern überhöht gewesen sein sollen. Das Urteil war das erste obergerichtliche Urteil zum LKW-Kartell überhaupt und galt insbesondere auf der Seite der zahlreichen Klägerkanzleien als vermeintlich richtungsweise Entscheidung.
Nach einer mehr als vierstündigen und sehr intensiv geführten mündlichen Verhandlung entschied der Bundesgerichtshof zugunsten von Daimler. Das Urteil des OLG Stuttgart wurde aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung dorthin zurückverwiesen. Die Entscheidungsgründe des Revisionsurteils liegen noch nicht vor. Fest steht aber bereits jetzt, dass der BGH die Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts durch das Berufungsgericht für rechtsfehlerhaft erachtet hat. Das Verfahren beginnt damit wieder von vorne.
Für Gleiss Lutz war das folgende Team tätig: tätig: Dr. Ulrich Denzel (Partner, Kartellrecht, Stuttgart), Dr. Stefan Rützel (Partner, Litigation, Frankfurt, beide Federführung), Dr. René Kremer (Counsel, Litigation), Dr. Simon Wagner (Counsel, Litigation), Dr. Carsten Klöppner (Counsel, Kartellrecht), Dr. Ines Bodenstein (Counsel, Kartellrecht, alle Stuttgart), Dr. Lukas Schultze-Moderow (Partner, Litigation, Hamburg), Dr. Bernd Zimmermann (Counsel, Litigation, Berlin).
Die Vertretung beim Bundesgerichtshof übernahm BGH-Anwalt Dr. Thomas Winter (Rohnke Winter).