Mandat

Gleiss Lutz in ICSID-Schiedsverfahren gegen Turkmenistan erfolgreich

Gleiss Lutz hat für Dr. Dirk Herzig (Schultze & Braun), dem Insolvenzverwalter der Unionmatex Industrieanlagen GmbH („Unionmatex“), zusammen mit einem Team von Schultze & Braun erfolgreich ein ICSID-Schiedsverfahren geführt. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November Turkmenistan zur Zahlung einer siebenstelligen Summe an Unionmatex verurteilt.

Dr. Herzig hatte Turkmenistan 2018 im Namen der Unionmatex wegen Verletzung des bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und Turkmenistan („BIT“) vor einem Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung des International Centre for the Settlement of Investment Disputes auf Schadenersatz verklagt. 

Unionmatex hatte in Turkmenistan zwei Verträge zur Errichtung von fünf hochmodernen Mühlenkomplexen, zwei Bäckereien und zwei Shops in fünf Regionen Turkmenistans abgeschlossen („Mühlenprojekt“). Das Mühlenprojekt wurde jedoch durch willkürliche und behindernde Maßnahmen von Turkmenistan, insbesondere durch die staatliche Getreidebehörde GALLA, verzögert und vereitelt. Unionmatex wurde 2012 des Landes verwiesen und musste Ausrüstung, Maschinen und Dokumente zurücklassen. 2014 meldete Unionmatex Insolvenz an.

Das ICSID-Schiedsgericht stellte fest, dass Turkmenistan durch Ministerien und andere staatliche Institutionen das Verbot willkürlicher und diskriminierender Behandlung in Artikel 2 Absatz 2 des BIT verletzt und damit zur Verzögerungen bei der Erfüllung der Verträge durch Unionmatex beigetragen hat. Das Schiedsgericht sprach Dr. Herzig hierfür Schadenersatz zu. Es wies zudem alle Widerklagen von Turkmenistan ab.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat das ICSID-Schiedsverfahren für Dr. Herzig federführend begleitet: Prof. Dr. Stephan Wilske (Partner), Dr. Claudia Krapfl (Counsel), Dr. Björn P. Ebert, Todd J. Fox und Dr. Friedrich Weyland (alle Dispute Resolution/Arbitration, alle Stuttgart). 

Auf Seiten von Schultze & Braun wurde das Verfahren u.a. durch Dr. H. Philipp Esser und Manuela Becker-Schnurr begleitet.

Gleiss Lutz berät deutsche und ausländische Investoren regelmäßig zu Fragen des internationalen Investitionsschutzrechts, sei es bei der Strukturierung von Auslandsinvestitionen oder deren Schutz gegen rechtswidrige Maßnahmen von Gaststaaten, und vertritt diese in Investitionsschiedsverfahren sowie nachfolgenden Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren.

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