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Gleiss Lutz für die Deutsche Telekom erfolgreich: Schiedsspruch gegen Indien für vollstreckbar erklärt

Ein Gleiss Lutz-Team hat die Deutsche Telekom erfolgreich vor dem Kammergericht vertreten und die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs gegen Indien in Deutschland erwirkt.

Hintergrund sind Investitionen der Deutschen Telekom in den Aufbau terrestrischer Netzwerke zur Fernsehübertragung und für den Mobilfunk in Indien. Nachdem die Entwicklung des Systems für Mobilfunk und Breitbanddaten bereits weit fortgeschritten war, wurde der zugrundeliegende Vertrag durch ein indisches Staatsunternehmen aufgrund einer willkürlichen und intransparenten Entscheidung indischer Behörden beendet. Im anschließend durch die Deutsche Telekom eingeleiteten ad hoc-Schiedsverfahren sprach das Schiedsgericht der Deutschen Telekom im Mai 2020 Schadenersatz in Höhe von über 132 Millionen US-Dollar plus Zinsen zu.

Gleiss Lutz leitete für die Deutsche Telekom das Vollstreckbarkeitsverfahren in Deutschland ein. Mit Beschluss vom 26. Januar 2023 hat das Kammergericht den Schiedsspruch in beantragter Höhe für in Deutschland vollstreckbar erklärt.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat für die Deutsche Telekom das Verfahren begleitet: Dr. Stephan Wilske (Partner, Stuttgart), Dr. Luidger Röckrath (Partner, München) und Dr. Björn P. Ebert (Stuttgart, alle Litigation/Arbitration).

Gleiss Lutz berät deutsche und ausländische Investoren regelmäßig zu Fragen des internationalen Investitionsschutzrechts, sei es bei der Strukturierung von Auslandsinvestitionen oder deren Schutz gegen rechtswidrige Maßnahmen von Gaststaaten, und vertritt in Investitionsschiedsverfahren sowie nachfolgenden Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren.​​

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