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Gleiss Lutz erwirkt im Sanitär-Kartellverfahren Freispruch für Geberit

Die Europäische Kommission hat heute gegen verschiedene Sanitärhersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt EUR 622 Mio. wegen Beteiligung an einem Kartell bei Badezimmerausstattungen verhängt. Nach den Feststellungen der Kommission hatten die Unternehmen bis 2004 jahrelang Preiserhöhungen bei Badarmaturen, Duschabtrennungen und Sanitärkeramik abgesprochen und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht. Es handelt sich um eines der größten europäischen Kartellverfahren der letzten Jahre, von dem insgesamt 19 Unternehmen betroffen waren. Die Ermittlungen zogen sich über fast sechs Jahre hin.

Einen Freispruch erzielte die Geberit AG. Das von Gleiss Lutz vertretene Unternehmen war von der Europäischen Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte ebenfalls der Beteiligung an dem illegalen Kartell beschuldigt worden. Geberit hatte dies jedoch stets bestritten. Dem Unternehmen gelang es in der schriftlichen und mündlichen Anhörung, die Vorwürfe der Kommission zu entkräften. Die Europäische Kommission hat daraufhin das Verfahren gegen Geberit eingestellt.

Die vom Verfahren betroffenen Produkte (Armaturen, Duschabtrennungen und Sanitärkeramik) bilden zusammen, was Verbraucher als Badezimmerausstattung bezeichnen. Darunter fallen beispielsweise Duschsäulen, Wasserhähne, Toilettenschüsseln, Waschbecken und Duschwannen. Der Marktwert der drei Produktkategorien in den sechs betroffenen Staaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich) wurde auf EUR 2,8 Mrd. im Jahr 2004 geschätzt.

Die Geberit AG wurde von den Stuttgarter Gleiss Lutz-Anwälten Dr. Matthias Karl (Partner), Dr. Christian Steinle (Partner) und Dr. Ole Andresen vertreten.

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