In einem Eilverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht konnte Gillette, ein Unternehmen des Procter & Gamble Konzerns, seine Patentrechte mit Hilfe von Gleiss Lutz erfolgreich gegen u. a. Wilkinson Sword GmbH und Edgewell Personal Care Company durchsetzen.
Im Wege der einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht der Wilkinson / Edgewell Ersatzrasierklingen für den beliebten „Mach3“ von Gillette anzubieten. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung von Gillette, dass die in Streit stehenden Klingen ein Patent von Gillette verletzen, das eine Verbesserung der Verbindung von Griff und Klingeneinheit unter Schutz stellt. Das Gericht wies die von Wilkinson / Edgewell angemeldeten Zweifel am Rechtsbestand des Patents zurück. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg, weil die Gerichte mit einstweiligen Verfügungen wegen Patentverletzung zurückhaltend sind, wenn – wie hier – eine den Rechtsbestand des Patents bestätigende kontradiktorische Entscheidung, z. B. des Bundespatentgerichts, nicht vorliegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gleiss Lutz berät Procter & Gamble regelmäßig in patentrechtlichen Angelegenheiten.
Folgendes Gleiss Lutz-Team war unter der Federführung von Partner Dr. Matthias Sonntag tätig: Dr. Benedikt Burger und Mischa Krumm (alle Gewerblicher Rechtsschutz, Düsseldorf) sowie Dr. Martin Raible (Partner) und Anne Katharina Verheyen (beide Kartellrecht, Düsseldorf).