Gleiss Lutz hat für die Markant AG im Beschwerdeverfahren gegen die Ministererlaubnis im Fall Edeka / Kaiser’s Tengelmann einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 12. Juli 2016 dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben. Das bedeutet, dass der Zusammenschluss vorerst selbst dann nicht vollzogen werden darf, wenn die in der Ministererlaubnis vorgesehenen Tarifverträge zwischen Edeka und bestimmten Gewerkschaften abgeschlossen werden sollten.
Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka am 31. März 2015 untersagt, weil sie eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung sowohl auf der Absatzseite als auch auf mehreren Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erwarten lasse. Edeka und Kaiser’s Tengelmann hatten daraufhin beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung eingereicht und parallel hierzu beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie einen Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis nach § 42 GWB gestellt. Die Ministererlaubnis war am 9. März 2016 gegen das Votum der Monopolkommission erteilt worden. Hiergegen hatten Markant und Rewe Beschwerde eingelegt und im Wege des Eilrechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde beantragt. Mit dem Beschluss vom 12. Juli 2016 wurde dieser Eilrechtsschutz gewährt. Die Beschwerden von Edeka und Kaiser’s Tengelmann gegen die Untersagungsverfügung sowie von Markant und Rewe gegen die Ministererlaubnis liegen dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterhin zur Entscheidung vor.
Für die Markant AG sind folgende Gleiss Lutz-Anwälte am Verfahren beteiligt: Dr. Matthias Karl (Federführung, Partner), Patrick Grüner (beide Kartellrecht), Prof. Dr. Michael Uechtritz (Partner, Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Dr. Katrin Haußmann (Partner), Muriel Kaufmann (beide Arbeitsrecht) (alle Stuttgart). Senior Advisor: Prof. Dr. Rainer Bechtold (Kartellrecht, Stuttgart).