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Gleiss Lutz erstreitet für Aesculabor Hamburg vor dem Landgericht Hamburg einstweilige Verfügung gegen Werbung für Corona-Virus PCR-Test-Kits außerhalb der Fachkreise

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Aesculabor Hamburg GmbH, eines der fachärztlichen Labore, die im Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) vertreten sind, mit Urteil vom 17.11.2020 im Wege einstweiliger Verfügung die Werbung für Corona-Virus PCR-Test-Kits außerhalb der Fachkreise und insbesondere auf der Internetplattform Amazon untersagt.

Das LG Hamburg qualifiziert das Angebot auf der Internetplattform Amazon als unzulässige Werbung im Sinne des § 12 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser Vorschrift darf für Analysen auf Vorliegen einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit (wie Corona) nicht geworben werden. Das Urteil leistet so einen wichtigen Beitrag dazu, dass PCR-Tests auf den Corona-Virus nur nach Aufsuchen eines Arztes und einer Probenentnahme durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden, um Fehler durch unsachgemäße Probenentnahmen zu vermeiden. Dadurch wird auch ein Beitrag zur nationalen Teststrategie geleistet, indem die vorhandenen Testkapazitäten auf medizinisch indizierte Untersuchungen konzentriert werden. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich.

Für den ALM e.V. und das Aesculabor Hamburg war ein Team der Healthcare & Lifescience Branchengruppe von Gleiss Lutz unter Federführung des Berliner Partners Dr. Stefan Weidert (IT), Dr. Reimar Buchner (Healthcare, Partner) und Dr. Enno Burk (Healthcare, Counsel) tätig.
 

 

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