Mandat

Gleiss Lutz erreicht für Bundesrepublik Deutschland Aufhebung von Rekordbeihilferückforderung gegen Deutsche Post

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Juli 2016 der Klage Deutschlands gegen die im Januar 2012 durch die EU Kommission erlassene Rückforderungsentscheidung betreffend Beihilfen an die Deutsche Post AG – diese wurden im Bereich EUR 500 Mio. bis 1 Mrd. beziffert – stattgegeben.  Durch die heutige Entscheidung des EuG wurde der Beschluss der Kommission zur sog. "Pensionssubvention" in vollem Umfang für nichtig erklärt.

Die Deutsche Post ist eine Aktiengesellschaft, die 1995 aus der Privatisierung des historischen deutschen Postdienstleisters, Postdienst (vormals Deutsche Bundespost), hervorging. Die Deutsche Post musste die Postbeamten von Postdienst übernehmen und für sie von 1995 bis 1999 jährliche Beiträge in Höhe von EUR 2,045 Mrd. an einen Pensionsfonds entrichten. Ab dem Jahr 2000 wurde diese pauschale Jahresrate durch einen Betrag in Höhe von 33 % der gesamten Bezüge der bei der Deutschen Post beschäftigten Beamten ersetzt. Die dadurch nicht gedeckten Kosten der Ruhegehälter wurden vom Bund getragen, der dafür in der Zeit von 1995 bis 2010 insgesamt über EUR 37 Mrd. aufwandte.

Mit Beschluss vom 25. Januar 2012 stellte die Kommission u. a. fest, dass diese staatliche Finanzierung der Ruhegehälter eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstelle. Deutschland hat gegen diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und u. a. geltend gemacht, die Kommission habe die staatliche Kofinanzierung der Ruhegehälter der von der Deutschen Post übernommenen Beamten zu Unrecht als staatliche Beihilfe eingestuft. Sie hätte nämlich zunächst nachweisen müssen, dass der Deutschen Post dadurch gegenüber ihren Wettbewerbern ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei. Das Urteil ist der Argumentation von Gleiss Lutz und der Bundesregierung gefolgt.

Der Fall wurde betreut von Dr. Ulrich Soltész, Partner, EU-Beihilferecht, Brüssel. Gleiss Lutz ist seit vielen Jahren in großem Umfang im EU-Beihilferecht tätig.

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