Mandat

Gleiss Lutz erreicht Doppelsieg vor Europäischem Gerichtshof

Gleiss Lutz hat am 22. November 2007 für die österreichische Lenzing AG zwei Siege vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen.

In der Rechtssache C-260/05 P ging es um ein Beihilfepaket von über EUR 60 Mio. für ein Investitionsprojekt von Lenzing in Heiligenkreuz/Burgenland. Die EU-Kommission hatte die Beihilfen im Jahre 2000 genehmigt, worauf diese Entscheidung von einem spanischen Wettbewerber angefochten wurde. Nachdem bereits das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften im Jahre 2005 diese Konkurrentenklage abgewiesen hatte, wurde dies heute vom Europäischen Gerichtshof rechtskräftig bestätigt.

Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtssache C-525/04 P war eine Beihilfeentscheidung der Kommission zugunsten eines Wettbewerbers der Lenzing-Gruppe. Lenzing hatte bereits im Jahre 2004 die Aufhebung dieser Entscheidung vor dem Gerichts erster Instanz erwirkt. Mit dem heute ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang bestätigt.

Beide Fälle wurden betreut von Dr. Ulrich Soltész aus dem Brüsseler Büro von Gleiss Lutz.

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