Gleiss Lutz erreichte beim Oberlandesgericht München die Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 27. August 2009. Das Landgericht München I hatte den von der Hauptversammlung der HypoVereinsbank mit den Stimmen des Alleinaktionärs UniCredit gefassten Beschluss, Herrn RA Dr. Heidel als besonderen Vertreter der HVB abzuberufen, unter anderem wegen eines angeblichen Stimmrechtsauschlusses des Alleinaktionärs für nichtig erklärt. Auf die Berufung der HVB hob das Oberlandesgericht München (7. Senat unter Vors. Richter Dr. Kainz) das landgerichtliche Urteil am 3. März 2010 auf und wies die Klage von Herrn Dr. Heidel gegen seinen Abberufungsbeschluss ab. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nach dieser für die Fragen rund um den besonderen Vertreter wichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist nun obergerichtlich geklärt, dass ein Alleinaktionär (etwa nach erfolgtem Squeeze-out) einen zuvor bestellten besonderen Vertreter auch dann wieder abberufen kann, wenn es um Ansprüche gegen den Alleinaktionär geht.
Gleiss Lutz hat die HypoVereinsbank bei allen Verfahren im Zusammenhang mit dem besonderen Vertreter Dr. Heidel sowie bei der Durchführung des Squeeze-out beraten.
Tätig waren die Partner Dr. Gerhard Wirth und Dr. Michael Arnold sowie Dr. Felix Born und Martin Grabolle (alle Corporate/M&A).
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