Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Joint Ventures zwischen der Robert Bosch GmbH, der Deutz AG und der J. Eberspächer GmbH & Co. KG genehmigt. Die Automobilzulieferer Bosch und Eberspächer dürfen damit gemeinsam mit dem Motorenhersteller Deutz Systeme zur Diesel-Abgasnachbehandlung auf der Basis von Standardbauteilen entwickeln. Gleiss Lutz hat die Unternehmen bei der eingehenden Prüfung der Kommission umfassend begleitet.
Das Joint Venture wurde am 26. Februar 2010 bei der Kommission angemeldet. Nach Abschluss des Verfahrens kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass die Kooperation den Wettbewerb nicht gefährdet.
Das gemeinsam kontrollierte Joint Venture wird nach dem Baukastenprinzip Gesamtsysteme zur Diesel-Abgasnachbehandlung für Non-Road-Maschinen (wie Bagger, Radlader oder Traktoren) und in Kleinserien hergestellte Sondernutzfahrzeuge (wie Kehrmaschinen, Betonmischer oder Müllfahrzeuge) entwickeln, produzieren und verkaufen.
Im Fusionskontrollverfahren begleiteten Dr. Matthias Karl (Partner, Federführung) und Dr. Jennifer Hattaß (beide Stuttgart, Kartellrecht) Bosch, Deutz und Eberspächer.
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