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Fusion Phonak/GN ReSound: Gleiss Lutz vor dem BGH erfolgreich

Gleiss Lutz hat die Schweizer Sonova Holding AG (früher: Phonak AG) erfolgreich in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Der BGH hob in seiner Entscheidung vom Donnerstag, den 6. Mai, eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf in der Beschwerdeinstanz bestätigte Entscheidung des Bundeskartellamtes auf, die es Sonova 2007 untersagt hatte, den Geschäftsbereich „Hörgerate“ (GN ReSound) des dänischen Konkurrenten GN Store Nord A/S zu übernehmen.

Das Bundeskartellamt hatte in seiner Untersagungsentscheidung die Auffassung vertreten, der Zusammenschluss fördere auf dem deutschen Markt die Entstehung eines marktbeherrschenden Oligopols der führenden drei Hörgerätehersteller Phonak/Sonova, Siemens und Oticon. Diese Entscheidung wies der Bundesgerichtshof nun als falsch zurück.

Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt wegweisender Charakter zu: Erstmals nahm das oberste Gericht in Kartellsachen eine vollständige Prüfung der Tatsachenwürdigung des Bundeskartellamts und des Oberlandesgerichts vor und hob die Entscheidung des Instanzgerichts in einem Punkt auf, der bislang als „revisionssicher“ galt.

Bereits im Oktober 2006 hatten Sonova und GN das Zusammenschlussvorhaben unterzeichnet. Die Transaktion unterlag in mehreren Ländern der Zustimmung der Kartellbehörden.

Gleiss Lutz hat Sonova in den Verfahren vor dem Bundeskartellamt, dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof umfassend begleitet. Federführend waren Prof. Dr. Rainer Bechtold und Dr. Ulrich Denzel (beide Partner, Kartellrecht, Stuttgart) tätig.

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