Mandat

E.ON mit Gleiss Lutz vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren gegen den Atomausstieg teilweise erfolgreich

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 6. Dezember 2016 entschieden, dass die Regelungen des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (vom 31. Juli 2011 – ‘13. AtG-Novelle‘) teilweise verfassungswidrig sind und den Gesetzgeber zu einer Entschädigungspflicht aufgerufen. Das Gericht erkennt an, dass E.ON in ihrer Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz und dem damit verbundenen Vertrauensschutz verletzt wird.

Im Kern ging es um Folgendes: Noch im Dezember 2010 hatte der Gesetzgeber die durchschnittlichen Laufzeiten der Kernkraftwerke um 12 Jahre verlängert (auf insgesamt 44 Jahre; internationaler Standard: 60 Jahre). Die Laufzeitverlängerung war mit der Funktion der Kernenergie als Brückentechnologie begründet worden, um einen ausreichenden Zeitraum für die Energiewende und die Umstellung auf erneuerbare Energien sicher zu stellen. Die Laufzeitverlängerung wurde nach den Ereignissen von Fukushima im August 2011 zurückgenommen. Darüber hinaus wurde der Betrieb der Kernkraftwerke entgegen der früheren Rechtslage mit einem Enddatum versehen. Gleiss Lutz hat im Auftrag von E.ON im November 2011 gegen die 13. AtG-Novelle Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Regelungen teilweise in unzumutbarer Weise in schutzwürdige Eigentumspositionen und die entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten an den betroffenen Kraftwerken eingreifen. Insbesondere fehlt es an einer Regelung zum Ausgleich für Investitionen, die im Vertrauen auf die im Jahr 2010 geregelte Laufzeitverlängerung getroffen und damit nur wenige Monate später umfassend entwertet wurden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2018 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen, die einen entsprechenden Ausgleich vorsieht.

Für E.ON waren folgende Gleiss Lutz-Anwälte am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tätig: Prof. Dr. Christoph Moench (Federführung, Partner), Prof. Dr. Rupert Scholz (Of Counsel, beide Berlin), Prof. Dr. Michael Uechtritz (Partner, Stuttgart), Dr. Marc Ruttloff (alle Öffentliches Recht, Berlin).

Gleiss Lutz ist regelmäßig für E.ON tätig. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs war hinsichtlich der Komplexität und des Umfangs des Streitstoffs, der Anzahl der Beteiligten und des Gegenstands eines der größten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Auch RWE und Vattenfall hatten Verfassungsbeschwerde erhoben.

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