apple-podcastbusiness_services_kachelcheckchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upcloseemailenvelopeexclamation-markicon-arrow-bottom-righticon-anfahrticon-downloadicon-expertensucheicon-highlighticon-linkicon-standortinfoicon-vcardicon-veranstaltungeninternationalmagnifierphonepin-iconquotespotifyteaser-icon-artikelteaser-icon-podcastteaser-icon-videotype-icon-veranstaltungdefault-map-cluster-markerdefault-map-markerfacebookinstagramlinkedintwitterxingyoutubeplay-buttoncogs-solideye-slasheyeimageserrorinfostatuswarningmobile-alt

Mandat

dapd mit Gleiss Lutz in Vergabeverfahren des Auswärtigen Amtes erfolgreich – Nachprüfungsantrag der dpa zurückgewiesen

Gleiss Lutz hat die Bietergemeinschaft dapd, bestehend aus der dapd nachrichten GmbH und der dapd nachrichtenagentur GmbH, erfolgreich in einem von der Deutschen Presseagentur GmbH (dpa) angestrengten Vergabenachprüfungsverfahren um einen Auftrag des Auswärtiges Amtes vertreten. Bei dem erstmals öffentlich ausgeschriebenen Auftrag geht es um die Versorgung der Zentrale des Auswärtigen Amtes sowie aller deutscher Botschaften und Konsulate mit Berichterstattung zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland.  

Das Auswärtige Amt hatte im Einklang mit den Vergabebedingungen im November vergangenen Jahres entschieden, den prestigeträchtigen Auftrag an die dapd zu vergeben; diese hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Hiergegen wandte sich die dpa, die vergleichbare Leistungen in der Vergangenheit erbracht hatte, ohne dass dem ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vorausgegangen war. Weder für die 1. Vergabekammer des Bundes noch für den Vergabesenat des OLG Düsseldorf waren jedoch Vergaberechtsverstöße des Auswärtigen Amtes zum Nachteil der dpa oder Mängel des dapd-Angebotes feststellbar. Nach dem letztinstanzlichen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. Mai 2012 (VII-Verg 3/12) kann der Zuschlag daher nun auf das dapd-Angebot erteilt werden.  

Gleiss Lutz berät die beiden dapd-Agenturen, die aus der ddp und dem ehemaligen deutschen Dienst der amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hervorgegangen sind, regelmäßig in beihilfe- und vergaberechtlichen Fragen. Das Gleiss Lutz-Team für dieses Verfahren bestand aus Dr. Andreas Neun (Partner, Federführung), Dr. Sebastian Conrad und Dr. Nils Plenge (alle Öffentliches Recht/Vergaberecht, Berlin).  

Auf Seiten der dapd wurde das Verfahren vom General Counsel der dapd media holding AG, Herrn Rechtsanwalt Edvard Kramer, betreut.

Weiterleiten