Gleiss Lutz hat centrotherm erfolgreich bei der Restrukturierung im Insolvenzplanverfahren beraten. Am 29. Januar 2013 haben Gläubiger und Anteilsinhaber mit großer Mehrheit die Insolvenzpläne in den Insolvenzverfahren über die börsennotierte centrotherm photovoltaics AG, die centrotherm Thermal Solutions GmbH & Co. KG und die centrotherm SiTec GmbH bestätigt.
Seit der Anordnung des Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO) hat Gleiss Lutz centrotherm insbesondere bei der Konzeption der Insolvenzpläne umfassend beraten sowie diese federführend verfasst. Es handelte sich hierbei erstmals um drei aufeinander abgestimmte Insolvenzpläne zur Restrukturierung eines Konzerns, diese wurden unter der Nutzung der neuen Möglichkeiten des ESUG erstellt.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 1. März 2012 stellt centrotherm mit den nun angenommen Insolvenzplänen einen der bisher größten und prominentesten Fälle dar, bei dem von den neuen Möglichkeiten des ESUG Gebrauch gemacht wurde. Diese ermöglichten es, insbesondere auch gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Insolvenzplänen zu treffen und auch die Rechte der bisherigen Anteilsinhaber einzubeziehen. Für die Gläubiger bieten diese innovativen Insolvenzpläne die Chance auf eine bestmögliche Befriedigung. Auch die Aktionäre der centrotherm photovoltaics AG profitieren von einem nur begrenzten Kapitalschnitt, der ihnen einen Teil ihrer Aktien belässt und deren Börsenzulassung erhält.
Gleiss Lutz hat centrotherm außerdem zu verschiedenen Finanzierungsfragen, u.a. im Hinblick auf den Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Banken beraten sowie im letzten Jahr im Vorfeld der Insolvenz bei der Vorbereitung der Insolvenzanträge und Schutzschirmverfahren.
Das Gleiss Lutz-Team bestand aus: Dr. Andreas Spahlinger (Partner), Dr. Marcus H. Geißler (beide Restrukturierung/Insolvenzrecht, Stuttgart) sowie Dr. Stephan Aubel (Partner), Alexander Gebhardt (beide Aktien-/Kapitalmarktrecht), Dr. Burkhard Jäkel (Partner), Dr. Helge Kortz (Partner) und Dr. Andreas Kohlheim (alle Bank- und Finanzrecht) (alle Frankfurt).