Infolge zunehmender Digitalisierung und technischen Fortschritts entstehen alternative Personenbeförderungsangebote, die bis vor Kurzem noch zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erforderten, weil sie nur bedingt mit dem bestehenden Rechtsrahmen vereinbar sind. Die Neuerungen im PBefG und StVG sollen nun Betreibern von alternativen Personenbeförderungsangeboten, insbesondere bei der Nutzung autonomer Fahrfunktionen, die nötige Innovations- und Planungssicherheit geben.
Zum Artikel, erschienen in RAW 2021, S. 85-92:
https://www.gleisslutz.com/RAW_02_21_Digitalisierung_im_Verkehrssektor.pdf