In der dritten Folge unserer neuen Gleiss Lutz-Podcast-Reihe betrachten wir den kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht und inwiefern die neue Verbandsklage hier zukünftig Anwendung finden könnte.
Bisher gab es in Deutschland de facto keine Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen durch Verbraucher, obwohl in vielen Fällen nahe liegt, dass bei diesen der eigentliche Schaden liegt. Unsere Experten Christian Steinle und Lukas Schultze-Moderow diskutieren anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis die Gründe dafür und warum auch Abtretungsmodelle an diesem Befund nichts zu ändern vermocht haben. Für die neue Verbandsabhilfeklage erörtern sie Chancen und mögliche Anwendungsbereiche, aber auch Herausforderungen für die klagenden Verbände, insbesondere das Gleichartigkeitserfordernis und Nachweisanforderungen. Schließlich sprechen sie über die Auswirkungen auf beklagte Unternehmen.
Viel Spaß beim Zuhören!