In der zweiten Folge unserer neuen Gleiss Lutz-Podcast-Reihe betrachten wir den kollektiven Rechtsschutz im Bankrecht und inwiefern die neue Verbandsklage hier zukünftig Anwendung finden könnte.
Der deutsche Bankdienstleistungsmarkt ist hochstandardisiert, rund 1.500 Anbieter treffen auf Millionen Kunden – eine Konstellation, die schon in der Vergangenheit Gelegenheit gegeben hat, Instrumente kollektiven Rechtsschutzes anzuwenden. Musterfeststellungsklagen gab es beispielsweise bisher in Folge der BGH-Entscheidung zu AGB-Änderungsklauseln sowie zum Thema Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen.
Unsere Experten Luidger Röckrath und Lukas Schultze-Moderow diskutieren anhand dieser Beispiele zukünftige Anwendungsmöglichkeiten der neuen Abhilfeklage und was dies für Banken zukünftig bedeuten könnte.
Viel Spaß beim Zuhören!