Mit der aktuellen Folge unseres Gleiss Lutz-Podcasts starten wir zugleich unsere neue Reihe „Defense & Security Briefing“. In dieser Reihe werden wir zukünftig rechtliche Herausforderungen und Fragestellungen, die die Defense & Security-Branche in besonderer Weise betreffen, mit verschiedenen Experten von Gleiss Lutz diskutieren.
In der ersten Folge beleuchtet unser Experte für Öffentliches Recht und Vergaberecht, Marco König, gemeinsam mit unserem Defense & Security-Experten, dem ehemaligen Bundeswehr-Offizier, Christoph Goller, das Thema „Verteidigungsvergaberecht“, das vor dem Hintergrund des 100-Milliarden-Sondervermögens für die Bundeswehr und nach einem aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf besonders in den Fokus rückt.
Dabei gehen sie insbesondere auf das Vergaberecht und seine Rechtsschutzmöglichkeiten ein. Sie erläutern, dass sogenannte Bereichsausnahmen vorsehen können, dass das Vergaberecht zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen auf öffentliche Verteidigungsgüterbeschaffungen nicht umfassend anwendbar ist. In diesem Zusammenhang diskutieren Marco König und Christoph Goller, inwiefern die Entscheidung des OLG Düsseldorf für konkurrierende Rüstungsunternehmen in der Zukunft potentiell problematisch und vielleicht auch in der Sache kritikwürdig und somit angreifbar ist. Dabei gehen sie auf Neuerungen durch das 2022 erlassene Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ein sowie auf die Möglichkeit, Vergabeverfahren mit einem besonders geregelten Vertraulichkeitsschutz durchzuführen.
Für weitere Informationen lesen Sie auch unseren Beitrag zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz