Arbeitsrecht

Erneute Verzögerung beim Hinweisgeberschutz – Bundesrat lehnt Zustimmung ab

Am 10. Februar 2023 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (im Folgenden „HinSchG“) verweigert – in seiner ersten Sitzung nach dem der Bundestag das HinSchG im Dezember 2022 verabschiedet hatte. Bereits Ende 2021 hätte Deutschland das HinSchG, das auf der Europäischen Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937, „WBRL“) beruht, umsetzen müssen.

Der Deutsche Bundestag wollte die Mindeststandards der WBRL teilweise überschießend umsetzen und z.B. einen weiten sachlichen Anwendungsbereich und die verpflichtende Möglichkeit der Abgabe anonymer Meldungen ab Januar 2025 vorsehen (siehe auch unsere Beiträge vom 13. April 2022, 3. August 2022 und 16. Dezember 2022).

Der Bundesrat ist sich zwar grundsätzlich einig, dass Hinweisgeber zu schützen sind, doch ist das HinSchG nun laut Presseberichten an den unionsgeführten Ländern gescheitert: Das HinSchG übertreffe die Mindeststandards der WBRL bei weitem und es stünde zu befürchten, dass die Vorgaben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten könnten. Aus Compliance-Sicht ist die Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen, zu begrüßen. Kritiker erteilten diesem Vorhaben dagegen eine Absage und stellen anonyme Hinweisgeber somit nahezu unter den „Generalverdacht des Denunziantentums“. Eine Sorge, die aus Sicht der Praxis unbegründet ist. Aus informierten Kreisen ist außerdem zu hören, dass die Beweislastumkehr zu einseitig zugunsten der Hinweisgeber ausgeprägt sei und zu einem „gestärkten Kündigungsschutz durch die Hintertür“ führe.

Nach dem Scheitern des HinSchG im Bundesrat ist der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gefragt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wann und wie Deutschland die Vorgaben der WBRL tatsächlich umsetzt.

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