Heute, am 1. Juni 2023, hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen. Erste Klagen und Verfügungsanträge sind bereits eingereicht. Das EPG ist zuständig für Streitigkeiten, die Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatente) sowie Europäische Patente betreffen – letztere nur, sofern der Inhaber nicht für eine Zuständigkeit nationaler Gerichte optiert hat. Damit besteht in Europa erstmals die Möglichkeit, ein Patent statt in mehreren nationalen Verfahren nunmehr in einem einzigen Verfahren grenzüberschreitend für mehrere Länder geltend zu machen.
Gleiss Lutz – Ihre Prozessspezialisten für das EPG
Gleiss Lutz berät Ihr Unternehmen umfassend zu Fragen der Rechtsdurchsetzung und -verteidigung vor dem EPG. Das Prozessrecht des EPG ist neu, komplex und international. Als eine der führenden Prozesspraxen in Deutschland ist Gleiss Lutz für die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor dem EPG bestens aufgestellt. Unsere Anwälte haben an dem Handbuch Bopp/Kircher, Europäischer Patentprozess mitgearbeitet, das Anfang Juli 2023 im C.H. Beck Verlag in 2. Auflage erscheinen wird.
Mit unseren Büros in Düsseldorf, München, Stuttgart und Hamburg sind wir vor allen deutschen Lokalkammern, der Berufungsinstanz des EPG in Luxemburg und der Münchener Abteilung der Zentralkammer des EPG entweder vor Ort vertreten oder in räumlicher Nähe ansässig. Wir arbeiten zudem eng mit führenden Kanzleien in allen EPGÜ-Vertragsstaaten zusammen.
Fragen?
Haben Sie Fragen zum EPG? Benötigen Sie Unterstützung bei der europaweiten Durchsetzung von Patenten oder der Verteidigung gegen den Vorwurf der Patentverletzung? Wollen Sie eine Schutzschrift beim EPG hinterlegen? Sprechen Sie uns jederzeit an. Wir freuen uns darauf, Sie in Bezug auf das Einheitliche Patengericht und das Einheitspatent zu beraten.