Die virtuellen Welten des Metaverse bieten Nutzern unzählige Interaktionsmöglichkeiten mit Bezug zu digitalen Vermögenswerten – sei es beim Spielen, Einkaufen oder Entertainment. Urheber-, Marken- und Patentrechte spielen daher eine noch zentralere Rolle als bisher. Neben dem grenzüberschreitenden Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme oder Musik stellt insbesondere die Nutzung von Marken im Metaverse Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen.
Waren und Dienstleistungen werden virtuell verfügbar gemacht, digitale Kunst gehandelt und neue technische Endgeräte erfunden. Zugleich gilt es für Unternehmen, ihre geistigen Eigentumsrechte auch im Metaverse effektiv zu schützen und erfolgreich durchzusetzen.
Von erheblicher Relevanz für Unternehmen ist es, markenrechtlich auch virtuell gut aufgestellt zu sein. So verwundert es nicht, dass seit einiger Zeit eine deutliche Zunahme von Markenanmeldungen für digitale Waren und Dienstleistungen erkennbar ist. Während einige namhafte Modeunternehmen bereits Flagship-Stores in der neuen virtuellen Umgebung eröffnen, entscheiden sich andere Markeninhaber wiederum bewusst gegen eine Virtualisierung ihrer Produkte und gehen gegen Dritte vor, die ihre Marke im Metaverse benutzen. Ob Markeninhaber im Metaverse nun aktiv werden oder zunächst vor allem gegen mögliche Verletzungen gewappnet sein möchten: bei Gleiss Lutz stehen wir unseren Mandanten gleichermaßen zur Seite. Wir analysieren das Markenportfolio unserer Mandanten und beraten strategisch, wie es an die digitalen Entwicklungen angepasst werden kann. Zudem überwachen wir Markenanmeldungen Dritter im digitalen Bereich, um konfligierende Markenanmeldungen zu erkennen.
Unsere Expertinnen und Experten unterstützen darüber hinaus auch bei der Verwertung urheberrechtlich geschützten Contents im Metaverse. Aufgrund des grenzüberschreitenden Zugriffs ist nicht nur eine zunehmende Etablierung des Metaverse als virtueller Handelsmarkt für Kunst und Kultur zu erwarten. Auch die Möglichkeit, im Metaverse reale, urheberrechtlich geschützte Werke nachzubilden, stellt Rechteinhaber und Verwerter vor neue Herausforderungen. Wir begleiten unsere Mandanten dabei und beantworten urheberrechtliche Fragen, die sich im Metaverse stellen, etwa wenn es darum geht, Nutzungsbedingungen beim Einsatz sog. Non-Fungible Token (NFT) für digitale Assets aufzusetzen und zu verhandeln.
Und nicht zuletzt können wir durch unsere jahrzehntelange Erfahrung unsere Mandanten bei den technischen Entwicklungen begleiten, die das Metaverse im Bereich von Hardware- und softwarebezogenen Patenten verspricht. Sei es bei der Entwicklung neuer VR-Brillen oder innovativer Prozessoren – für unsere Mandanten prüfen wir mit externen Patentanwälten die Patentlandschaft und bewerten die Ausübungsfreiheit bei der Einführung neuer Produkte. Wir setzen bestehende Schutzrechte durch und verteidigen unsere Mandanten gegen unberechtigte Inanspruchnahmen von Patentinhabern. Insbesondere im Bereich standardessentieller Patente (SEP) und FRAND-konformer Lizenzbedingungen stehen wir unseren Mandanten zudem kompetent zur Seite. Die Full Service Ausrichtung unserer Kanzlei gewährleistet dabei auch eine kartellrechtlich exzellente Beratung.