In den virtuellen Welten des Metaverse werden ebenso Streitigkeiten auftreten, wie in der realen Welt. Sei es der Handel mit digitalen Grundstücken, Non-Fungible Tokens („NFT“) und Crypto-Assets oder die Erbringung von Online-Dienstleistungen – all dies birgt Konfliktpotenzial sowohl zwischen Nutzern und Metaverse-Plattformbetreibern als auch zwischen mehreren Nutzern. Dabei stellen sich prozessuale Grundsatzfragen in neuem Gewand.
Das Konfliktpotential ist groß. Der Plattformbetreiber verdoppelt die Anzahl der verfügbaren Grundstücke, so dass sich der Wert eines Grundstücks halbiert. Ein Nutzer schuldet die Übertragung eines NFT-Kunstwerks. Der Plattformbetreiber löscht den Account eines Nutzers, der im Metaverse einen Store betrieb und durch die Löschung hohe Gewinnausfälle erfährt. Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass das Metaverse genauso wenig frei von Konflikten sein wird, wie es die reale Welt ist.
Viele der damit einhergehenden prozessualen Fragen sind neu. Welches Gericht ist zuständig und welches Recht anwendbar, wenn der Plattformbetreiber dezentral organisiert ist, das streitbehaftete Grundstück im Metaverse liegt und die vertraglichen Abreden keine Vereinbarung zu Gerichtsstand und anwendbarem Recht enthalten? Wer ist Klagegegner, wenn Plattformbetreiber oder Metaverse-Nutzer keine öffentlich bekannte Identität haben? Genügen die staatlichen Vollstreckungsinstrumente der Zivilprozessordnung, oder bedarf es hier neuer, Metaverse-spezifischer Mechanismen, bspw. zur Übertragung von Crypto-Assets? Entstehen im Metaverse möglicherweise ganz neue, automatisierte Streitbeilegungsmechanismen? Und welche Rolle werden (Online-) Schiedsgerichte bei Streitigkeiten im Metaverse spielen?
Gleiss Lutz zählt im Bereich der Konfliktlösung seit langem zur Marktspitze in Deutschland. Diese umfassende Erfahrung und unser fachgebietsübergreifendes Know-how rund um das Thema Metaverse ermöglichen uns, auch in Konflikten im Metaverse auf höchstem Niveau kompetent zu beraten und zu vertreten, sei es vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder im Rahmen neuer Mechanismen automatisierter Streitbeilegung.