Das Metaverse wirft verschiedene arbeitsrechtliche Fragen und Herausforderungen auf. Arbeit und Beschäftigung können teilweise oder vollständig in digitale Umgebungen transferiert werden. Das virtuelle Arbeitsumfeld benötigt eigene Regelungen zum Umgang zwischen Mitarbeitern. Klassische Arbeitszeitmodelle und Vergütungsstrukturen sind auf den Prüfstand zu stellen. Nicht zuletzt gilt es, die Aspekte Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den arbeitsrechtlichen Datenschutz im digitalen Raum zu berücksichtigen.
Die arbeitsrechtlichen Aspekte sind ebenso facettenreich wie komplex. So ist beispielsweise die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts im Metaverse zu bestimmen. Können Arbeitgeber Mitarbeiter nicht nur anweisen, im Metaverse tätig zu sein, sondern auch, ein bestimmtes Aussehen des entsprechenden Avatars (z.B. als digitales Abbild des jeweiligen Mitarbeiters) vorgeben? Kommen Mitarbeitern im kommerziellen wirtschaftlichen Umfeld Rechte an ihren digitalen Avataren zu, können Mitarbeiter also z.B. die Übertragung ihres Avatars zum Ende ihrer Beschäftigungsdauer geltend machen? Ähnliche Fragen waren bisher bezogen auf die Nutzung von Facebook- oder Instagram-Accounts im Interesse des Arbeitgebers zu beantworten.
Mögliche Konfliktfälle betreffen zudem Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen zwischen Mitarbeitern im Metaverse. Da sich virtuelle Interaktionen weniger real anfühlen und erfahrungsgemäß Hemmschwellen geringer ausfallen, kann das Risiko für Fehlverhalten durch Mitarbeiter (z.B. Beleidigungen, Belästigungen etc.) im virtuellen Arbeitsumfeld steigen. Mitarbeiter sind für diese und ähnliche Themen im Umgang mit der neuen Technik zu schulen und z.B. auf bestimmte Verhaltensrichtlinien hinzuweisen. Rechtlich wird zu diskutieren sein, welche Bedeutung ein Avatar im Diskriminierungsrecht einnimmt.
Zentrale Themen im Metaverse werden auch Arbeits- und Arbeitnehmerdatenschutz sein. Arbeiten im virtuellen Raum mit Hilfe von VR/AR-Technologie ist unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beurteilen. Einerseits kann es notwendig werden, der Nutzung Grenzen zu setzen. Andererseits bietet die Technologie auch Möglichkeiten, die Inklusion von z.B. schwerbehinderten Mitarbeitern zu verbessern. Das Metaverse schafft Gelegenheiten, eine Vielzahl von Daten zu erfassen: Mimik, Gestik, physiologische Reaktionen auf bestimmte Inhalte, das Umfeld von VR-Brillen etc. Hier gilt es, Standards zu erarbeiten, um auch im Metaverse den Arbeitnehmerdatenschutz zu gewährleisten.
Vergleichbar mit Richtlinien zum Mobilen Arbeiten sollten Unternehmens-/Konzernrichtlinien zum Arbeiten im Metaverse aufgestellt werden. Hier können Themen wie die Anzahl virtueller Bürotage oder -stunden geregelt werden.
Wir verfügen aus zahlreichen Mandaten über umfangreiche Erfahrung zu Fragen im Zusammenhang mit der Regelung von Mitarbeiterverhalten in sozialen Medien und Digitalisierung der Arbeitswelt und unterstützen unsere Mandanten regelmäßig im Arbeitnehmerdatenschutz und zur Mitbestimmung bei IT- gestützten Arbeitsabläufen und -formaten.