Digital Future

Work 4.0

Die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen hat die Arbeitskultur bereits in vielen Bereichen verändert. Arbeit 4.0 verlangt von Betrieb und Belegschaft eine gesteigerte Flexibilität und Agilität, um das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Dabei stellen sich die unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Herausforderungen: Moderne Beschäftigungsformen wie Crowdworking oder Economy on demand sind von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit abzugrenzen. Kreative Arbeits(zeit)modelle sind gefragt, um flexibles, mobiles Arbeiten zu ermöglichen und gleichzeitig die Vorgaben von Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

Die Umsetzung innovativer Prozesse im Rahmen von Arbeit 4.0 kann dabei umfassende Verhandlungen mit dem Betriebsrat auslösen. Wechseln Mitarbeiter in agilen Teams die Rollen, verschwimmen Hierarchiegrenzen; klassische Vergütungsstrukturen müssen angepasst werden, um die neue Arbeitsrealität abzubilden. Nicht zuletzt gilt es, die zunehmende psychische Beanspruchung der Belegschaft und die neue Arbeitsteilung zwischen Mensch und Maschine unter den Aspekten Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht zu berücksichtigen.

Die Anwälte unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht begleiten Unternehmen außer im Tagesgeschäft, vor allem bei den strategischen Themen der Arbeitswelt 4.0. Wir führen Verhandlungen mit betrieblichen Interessenvertretern im Zusammenhang mit Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung des Unternehmens, wie die Einführung neuer Arbeitsmethoden und den damit verbundenen Betriebsänderungen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten zukunftsfeste Konzepte. In interdisziplinären Teams bieten wir hochqualifizierte Beratung auch zu allen, an das Arbeitsrecht angrenzenden Schnittstellenthemen, wie zum Beispiel dem Datenschutzrecht oder dem Recht des geistigen Eigentums. So spielen wir die Vorteile des Full Service-Ansatzes von Gleiss Lutz für unsere Mandanten optimal aus.

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