Die Besteuerung von Kryptowährungen ist für Investoren wie Emittenten von hoher Bedeutung. Denn die Abgabenlast ist regelmäßig mitentscheidend für die Rentabilität einer Investition.
Wie die Finanzbehörden Tokens ertragsteuerlich behandeln, hängt unter anderem davon ab, ob diese im Wege des Minings oder durch den Einsatz von Kapital erworben wurden, sowie davon, ob sie vom jeweiligen Investor im Betriebs- oder im Privatvermögen gehalten werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Tokens wiederum bestimmt sich nach ihrer genauen Ausgestaltung. Nach einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2015 (C-264/14) können Bitcoins bei entsprechender Ausgestaltung wie gesetzliche Zahlungsmittel behandelt werden, so dass Transaktionen mit ihnen grundsätzlich steuerfrei sind.
Wir beraten Emittenten, Händler und Investoren umfassend zu sämtlichen steuerrechtlichen Aspekten des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Bitcoins und anderer Tokens. Auch bei der Strukturierung von Token-Emissionen und -Investitionen stehen unsere Steuerrechtler beratend zur Seite.