Innovative Technologien haben in nahezu allen Bereichen des Finanzsektors Einzug gehalten. Zumeist in Gestalt von Start-Ups gehen InsurTechs, WealthTechs und PayTechs an den Markt. Sie nutzen die Möglichkeiten dezentraler Datenspeicherung und mobiler Kommunikation, um ihren Kunden besonders benutzerfreundliche Lösungen anzubieten. Viele dieser FinTechs beruhen auf Geschäftsmodellen, die ohne eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis auskommen, da sie nur Leistungen vermitteln, die durch beaufsichtigte Institute erbracht werden. Zunehmend erlangen FinTechs aber auch selbst aufsichtsrechtliche Erlaubnisse oder kooperieren mit White Label Banken, um sich zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen.
Gleiss Lutz verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Investoren und Unternehmen der Realwirtschaft bei der Akquisition von und der Zusammenarbeit mit FinTech-Unternehmen. FinTechs beraten wir gleichermaßen bei den Gestaltungsoptionen zur Vermeidung einer aufsichtsrechtlichen Erlaubnispflicht sowie bei der Vermittlung von Versicherungen, Krediten und Einlagen ohne aufsichtsrechtliche Erlaubnis. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erlangung einer Erlaubnis als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.
Unsere Beratung umfasst zudem die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen Fragen, IP/IT- und Datenschutzrecht sowie Kartell- und Fusionskontrollrecht. Mit den rechtlichen Themen rund um die verschiedenen Anwendungsbereiche der Blockchain-Technologie sind wir ebenso vertraut, wie mit künstlicher Intelligenz und der Verantwortung der Geschäftsführer für das Ergebnis von KI-basierten Entscheidungen. Gleichermaßen beraten wir zum aufsichtsrechtlichen Rahmen für „Robo Advice“ und „Robo Trading“ und zu cloud-basierten Lösungen und Strategien für Banken und Wertpapierfirmen.