Finanzaufsichtsrecht
Die Rahmenbedingungen für Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Versicherungen, Asset Manager und Zahlungsdienstleister werden ständig weiterentwickelt. Regelwerke werden überprüft und national wie international treten grundlegende Reformen in Kraft, um das Vertrauen in den Markt zu erhalten bzw. zu stärken. Unser Aufsichtsrechtsteam begleitet Mandanten gerne dabei in einem komplexen regulatorischen Umfeld ihre strategischen Ziele zu erreichen.
„Die bank- und bankaufsichtsrechtliche Praxis ist bei hochkarätigen Angelegenheiten etabliert.“
Finanzinstitute
Von der Gründung bis zur Abwicklung beraten unsere Aufsichtsrechtler Finanzinstitute zu sämtlichen Fragestellungen in den Bereichen Bank-, Wertpapier-, Zahlungsdienste-, und Investmentrecht. Detaillierte Kenntnisse in den klassischen Themen Corporate Governance bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Auslagerungen, Eigenkapital- oder Compliance-Anforderungen gehören ebenso zu unserer Expertise wie Fragen der Aufsicht über Bankengruppen, Finanzkonglomerate und Zahlungsdienstleister, der Vorbeugung gegen Geldwäsche oder die Beratung von Vorständen und Führungskräften zu Vergütungsthemen.
Versicherungsunternehmen
Bei der unternehmensrechtlichen Beratung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen haben wir langjährige Erfahrung. Dies gilt sowohl für die laufende Beratung als auch für projektbezogene Herausforderungen wie Transaktionen und Umstrukturierungen. Unsere Mandanten profitieren hier in besonderem Maße von unserem Full-Service-Ansatz. Wir bieten neben der gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Beratung erstklassigen Service in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Umfassende Beratung
Wir unterstützen Mandanten bei der Bewältigung geschäftskritischer, rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Herausforderungen, die sich aus disruptiven Transaktionen, konzessionsbedrohenden Untersuchungen und Rechtsstreitigkeiten oder wichtigen politischen Veränderungen ergeben. Durch unsere ständige Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Zentralbanken verfügen wir über ein unübertroffenes Verständnis des regulatorischen Umfelds, in dem unsere Mandanten tätig sind. Zudem verfügen wir über eingespielte und bewährte Verbindungen zu Kanzleien in allen wesentlichen Jurisdiktionen. Dadurch können wir unkompliziert auch die Steuerung komplexer grenzüberschreitender Projekte sicherstellen. Unser Aufsichtsrechtsteam ist Teil der Branchengruppe Financial Institutions, der Experten aus allen für die Finanzindustrie relevanten Bereichen angehören. Das ermöglicht uns, in allen Situationen branchenerfahrene Experten aus den jeweils relevanten Rechtsgebieten hinzuzuziehen.