Ulrike von Paris berät Mandanten im Anlagenbaurecht, privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie im allgemeinen Vertrags- und Haftungsrecht. Sie vertritt die Mandanten außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Streitigkeiten. Zudem ist sie auf Fragestellungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht spezialisiert.
Ihr Studium absolvierte Ulrike von Paris an der Freien Universität Berlin und an der University of Connecticut in Hartford (LL.M. 2008). Seit 2012 ist sie Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz.
Ulrike von Paris spricht Deutsch und Englisch.
Ulrike von Paris berät Mandanten im Anlagenbaurecht, privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie im allgemeinen Vertrags- und Haftungsrecht. Sie vertritt die Mandanten außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Streitigkeiten. Zudem ist sie auf Fragestellungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht spezialisiert.
Ihr Studium absolvierte Ulrike von Paris an der Freien Universität Berlin und an der University of Connecticut in Hartford (LL.M. 2008). Seit 2012 ist sie Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz.
Ulrike von Paris spricht Deutsch und Englisch.