Kompetenz

Ulrike von Paris berät Mandanten im Anlagenbaurecht, privaten Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie im allgemeinen Vertrags- und Haftungsrecht. Sie vertritt die Mandanten außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Streitigkeiten. Zudem ist sie auf Fragestellungen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht spezialisiert.

Vita

Ihr Studium absolvierte Ulrike von Paris an der Freien Universität Berlin und an der University of Connecticut in Hartford (LL.M. 2008). Seit 2012 ist sie Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz.

Ulrike von Paris spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen
AGB- und vergaberechtliche Bewertung von Probezeit- und Nachrückerklauseln

Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet – auch bei öffentlichen Ausschreibungen?, in: NZBau 2024, S. 651-657

Zur Veröffentlichung
Die Gestaltung von Verträgen zur Beschaffung von Schienenfahrzeugen im Hinblick auf die neue Zulassungsverordnung (EU) 2018/545 des vierten Eisenbahnpakets

in: N&R 2021, S. 203-209

Zur Veröffentlichung

Alle Veröffentlichungen

News
Gleiss Lutz begleitet Colas Rail beim Erwerb der Hasselmann Gruppe Zum Mandat
Gleiss Lutz begleitet die Aufsichtsräte von Volkswagen, Audi und Porsche bei der umfassenden Aufklärung der Dieselthematik sowie bei der Prüfung von Pflichtverletzungen und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder Zum Mandat

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in: N&R 2021, S. 203-209

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