Jonas B. Hofer berät zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, der Gestaltung von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Sein Studium absolvierte Jonas B. Hofer an der Universität Mannheim (Dr. iur.). Dort studierte er Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (LL.B.) und legte sein Erstes Staatsexamen ab. Er ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz tätig. Jonas B. Hofer ist Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim.
Jonas B. Hofer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Er spricht Deutsch und Englisch.
Jonas B. Hofer berät zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Abschluss und der Beendigung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, der Gestaltung von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Sein Studium absolvierte Jonas B. Hofer an der Universität Mannheim (Dr. iur.). Dort studierte er Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (LL.B.) und legte sein Erstes Staatsexamen ab. Er ist seit 2020 als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz tätig. Jonas B. Hofer ist Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim.
Jonas B. Hofer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Er spricht Deutsch und Englisch.